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Ferienhäuser Neppermin

Mietpreis ab 50 EUR
Anschrift 17429 - Neppermin/Usedom, DE
Personen max. 5
Kurabgabe Der Ort Neppermin ist nicht kurtaxpflichtig. Sobald Sie sich aber in einem der Seebäder aufhalten, sind Sie verpflichtet sich eine Kurkarte (Automat oder Kurverwaltung) zu holen.

Sie möchten einmal wieder dem Alltag entfliehen?
Dorthin, wo Sie Natur, Wasser und alles Andere für einen erholsamen Urlaub finden?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Im Ferienpark in Neppermin auf der Sonneninsel Usedom. Dort erwarten Sie direkt am Achterwasser und unweit vom schönen weißen Ostseestrand unsere 12 Appartementhäuser und die 5 individuell gebauten Ferienhäuser!
Der Ferienpark liegt westlich am Ortsausgang Neppermin in Richtung Golfplatz – Balm, inmitten einer bezaubernden leicht hügeligen Landschaft mit Wäldern und Seen direkt am Achterwasser, unweit der bekannten Kaiserbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin.
Jedes Appartementhaus ist zweigeschossig ausgeführt. Alle Appartementhäuser bieten den gleichen Standard auf einer Wohnfläche von ca. 72 m². Zu jedem Appartement gehört eine separate Freiterrasse mit Sitzgruppe und ein Pkw-Stellplatz. Die mitgebrachten Fahrräder werden im extra dafür errichtetem abschließbaren Fahrradraum abgestellt. Sämtliche Appartementhäuser sind für Familien mit 4 Personen ausgelegt.
Eine Aufbettung für 1 Person ist möglich.
Direkt nebenan befindet sich das Café Nina. Dort können Sie frühstücken, Brötchen bestellen, Eis essen, Kaffeetrinken und Abendessen.

Die Erstausstattung Bettwäsche und Handtücher ist nicht im Preis enthalten und kann gegen Gebühr dazugebucht werden.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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