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Wykerstraße

Mietpreis ab 71 EUR
Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 4

Das Zweifamilienhaus in Ahlbecks Waldsiedlung lädt seine Gäste zu einem erholsamen Ostseeurlaub ein. Die Siedlung in Ahlbeck zeichnet sich besonders durch seine Waldrandlage aus und wird durch eine Spielstraße begrenzt, in der Kinder sich gefahrenlos aufhalten können
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Supermarkt mit einem Backshop und einem Imbiss. Innerhalb von 5 Minuten hat man den Einkaufsmarkt mit allen wichtigen Lebensmittel und Urlaubsutensilien erreicht. Den Strandweg haben Sie in ca. 10 Minuten absolviert und haben dadurch die Möglichkeit Ihr Feriendomizil durch die kurze Entfernung stets schnell aufsuchen zu können.
Sie nutzen die beruhigten Strandabschnitte „Ostsende“, die nicht allzu übervölkert sind und trotzdem nur 1,5 km vom Ortszentrum entfernt liegen.

Die 95 m2 große Unterkunft lädt bis zu 5 Personen ein, dort ihren Urlaub zu verbringen. Laue Sommerabende und ausgedehnte Grillabende sind auf der Terrasse vor dem Wohnzimmer zu genießen. Eine komplette Terrassenmöblierung und Grillmöglichkeit lassen keine Wünsche im Urlaub offen.

Seebad Ahlbeck ist direkt an der Grenze zu Polen und zum polnischen Badeort Swinemünde gelegen. Hier erleben Sie charmante alte Villen und einen idyllischen, breiten Strand mit der historischen Seebrücke. Das Ostseebad Ahlbeck lädt sowohl zum Aktivsein als auch zum Entspannen ein. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen wird Wert auf kulturelle Höhepunkte der Urlauber gelegt. Ahlbeck ist zusammen mit Heringsdorf, Bansin und Swinemünde über die längste Promenade Europas verbunden.

Ihre Anfrage

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
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