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Im Seepark

Mietpreis ab 82 EUR
Anschrift 17429 - Bansin (Seebad), DE
Personen max. 4

Die Ferieneinheit SeePark Idyll liegt im Herzen des Seebad Bansin und ist fußläufig nur 5 Minuten vom Ostseestrand entfernt. Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Die zweigeschossige Unterkunft liegt im 2 OG eines Mehrfamilienhauses und ist über eine Treppe erreichbar. Sie bietet mit einer Wohnfläche von 76 m² Platz für 4 Personen. Im Untergeschoss befindet sich eine vollausgestattete Küche mit zahlreichen Utensilien, einzig eine Spülmaschine gibt es nicht. Angrenzend an die Küche, findet man eine kleine Sitzecke mit TV. Von dort kommt man durch eine Terrassentür auf den Balkon mit Blick auf einen Spielplatz und den Schloonsee. Ein großzügiger Esstisch lädt zu gemeinsamen Mahlzeiten ein. Vom Wohnbereich kommt man durch einen Flur in das geräumige Schlafzimmer, das über ein großes Boxspringbett, Kleiderschrank und ein Kinderbett verfügt. Die Ferienunterkunft ist ein tolles Domizil für Familien mit kleinen Kindern. Das Tageslichtbad verfügt über eine Duschwanne. Ein kleiner Hauswirtschaftsraum mit Staubsauger ist in dem Objekt vorhanden. Vom Flur aus gelangt man über eine Treppe in das Obergeschoss der Wohnung. Die Treppe ist von oben und unten durch ein Treppenschutzgitter gesichert. Im Obergeschoss befindet sich ein Schlafsofa, dass sich auf eine Liegefläche von 160x200cm ausklappen lässt. Die Dreiseitenverglasung lädt ein, hier gemütliche Abende zu verbringen. Das Obergeschoss verfügt ebenfalls über ein großes TV Gerät.

Ein Parkplatz befindet sich direkt vor der Unterkunft.
Der kleine verschließbare Fahrradschuppen liegt unmittelbar vor dem Stellplatz.
Die Waschmaschine ist kostenlos nutzbar.
Haustiere sind nicht gestattet
WLAN ist vorhanden

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
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