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Ferienhaus im Garten Usedom 70m² mit Kamin und Grill

Mietpreis ab 40 EUR
Anschrift 17406 - Usedom, DE
Personen max. 3
Kurabgabe Der Ort Usedom ist nicht kurtaxpflichtig. Sobald Sie sich aber in einem der Seebäder aufhalten, sind Sie verpflichtet sich eine Kurkarte (Automat oder Kurverwaltung) zu holen.

Das Ferienhaus befindet sich in ruhiger Lage in der Stadt Usedom und verfügt über eine großzügige Terrasse mit anschließendem Garten, der gern mitbenutzt werden darf. Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe. Den Hafen der Stadt Usedom erreichen Sie nach ca. 750m.
Zum feinsandigen Ostseestrand sind es ca. 24 km. Eine kleine naturbelassene Badestelle findet man am Peenestrom etwa zwei Kilometer von der Stadt Usedom entfernt. Sie ist von Usedom aus über einen Feldweg zu erreichen. Umgeben ist die Badestelle von reizvoller Landschaft mit typischen Schilfgürteln in ländlicher Ruhe.
Besuchen Sie auch die zahlreichen Ausflugsziele der Insel Usedom, wie die Karniner Hubbrücke, das Schloss Stolpe, den Golm mit der höchsten Erhebung der Insel, die Holländermühle in Benz, die längste Promenade Europas von Bansin bis Swinemünde oder den Kletterwald in Pudagla.

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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