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Familienferienhaus Karin und Hans-Jürgen Mähl

Anschrift 17449 - Karlshagen (Ostseebad), DE
Personen max. 8

Das Ostseebad Karlshagen befindet sich im Norden der Insel Usedom an der Ostsee mit  einem breiten, weißen und feinsandigen, flach in die Ostsee verlaufenden Strand und dem Peenstrom mit einem Hafen und Yachtanleger gelegen. Ideal für Familien. Zahlreiche Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten finden Sie entlang der Strandstraße. Bringen Sie Ihr eigenes Fahrrad mit oder leihen Sie sich einfach ein Fahrrad aus und radeln Sie auf den vielen neu entstandenen Radwegen entlang am Waldrand, am Peenedeich und den Wiesen, zwischen Kornfeldern oder auch hinter den Dünen zwischen Kiefernwäldern mit Heidelandschaft, die ganze Insel ab -bis in die Kaiserbäder Bansin – Heringsdorf -  Ahlbeck oder auch in das Hinterland der Insel mit vielen Naturschutzgebieten.  Möchten Sie nicht mehr radeln, steigen Sie einfach in die Usedomer Bäderbahn und fahren wieder zurück. Unsere Ferienhaus ist nur 1 km Luftlinie von der Ostsee entfernt, auf einem Grundstück von 600 m² in einer ruhigen Wohnlage gelegen.Auf dem Grundstück neben der Terrasse ist für unser kleinen Gäste eine Schaukel mit Rutsche. Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Supermarkt  sind 5 Gehminuten entfernt.  Bis zum Ostseestrand sind es ca 1000 m . Der Hafen, mit der Marina und Anlegeplatz für Fahrgastschiffe, ist 800 m entfernt. Täglich können Sie Ausflugsfahrten auf die Ostsee und das Achterwasser unternehmen und seltene Wasservögel beobachten. Weitere Einkaufsmöglichkeiten  z. B. Edeka, Netto, Getränkemarkt sind im Umkreis von 2 km. Keiner möchte krank werden –  Gut zu wissen, wenn es so ist, stehen  Ärzte, Apotheke und Physiotherapie  im Ort zur Verfügung.

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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