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Zinnowitz, DHH Isabella Haus 1

Mietpreis ab 70 EUR
Anschrift 17454 - Zinnowitz (Seebad), DE
Personen max. 8
Kurabgabe Kurtaxe ist gesondert, lt. aktuell gültiger Satzung zu zahlen

Die Ferienwohnung Isabella in Zinnowitz ist eine liebevoll und individuell eingerichtete Doppelhaushälfte in der Nähe des Ostseestrandes und bietet auf 74m² bis zu 7 Erwachsenen und einem Baby oder Kleinkind Platz.
Auf 3 Etagen verfügt sie über 3 Schlafzimmer (eines mit Doppelbett 1,40m breit, eines mit Etagenbett unten 1,40m breit und eines mit 2 Einzelbetten), 2 Bäder (Dusche/Wanne), ein Gäste WC, eine Einbauküche, einen gemütlichen Wohn-/ Essbereich mit Kaminofen und eine Sauna. Zur Einbauküche gehören neben voller Ausstattung auch eine Spülmaschine, Kühl-/Gefriefkombination, Mikrowelle, Kaffeemaschine, ein Toaster und ein Wasserkocher. Außerdem steht eine Waschmaschine für Sie bereit. Unseren kleinen Gäste stehen kostenlos faltbare Treppenschutzgitter, ein Hochstuhl und ein Kinderreisebett mit Matratze und Matratzenschoner zur Verfügung (Bettzeug bitte mitbringen). Sauna und Kamin sowie Internet sind im Preis inbegriffen!
Kaminholz kann vor Ort im Baumarkt oder Supermarkt erworben werden.
Die Terrasse ist mit Gartenmöbeln ausgestattet und lädt zum Sonnenfrühstück ein. Zur Ferienwohnung gehört der Stellplatz Nr.1 auf dem Gelände.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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